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   BFH, 17.03.1989 - III R 97/85   

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https://dejure.org/1989,4010
BFH, 17.03.1989 - III R 97/85 (https://dejure.org/1989,4010)
BFH, Entscheidung vom 17.03.1989 - III R 97/85 (https://dejure.org/1989,4010)
BFH, Entscheidung vom 17. März 1989 - III R 97/85 (https://dejure.org/1989,4010)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Gewährung einer Investitionszulage für neue abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter in Form von Personenkraftfahrzeugen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 01.07.1977 - III R 98/75

    Personenkraftfahrzeug - Begriff

    Auszug aus BFH, 17.03.1989 - III R 97/85
    Der im BerlinFG nicht näher umschriebene Begriff des Personenkraftfahrzeuges wird sowohl von der Finanzverwaltung (Schreiben des Bundesministers der Finanzen - BMF - vom 31. Dezember 1986, BStBl I 1987, 51 ff., Rz. 148) als auch von der Rechtsprechung (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 1. Juli 1977 III R 98/75, BFHE 123, 272, BStBl II 1977, 864, m. w. N.) dahingehend ausgelegt, daß Personenkraftfahrzeuge solche Fahrzeuge sind, die objektiv nach Bauart und Einrichtung dazu geeignet und bestimmt sind, auch bei Privatfahrten Personen zu befördern.

    Erforderlich ist dabei jedoch, daß die Umgestaltung auf Dauer angelegt und nur unter erschwerten Bedingungen wieder rückgängig gemacht werden kann (BFHE 123, 272, BStBl II 1977, 864).

  • BFH, 23.08.1966 - I 134/64

    Begriff des Personenkraftfahrzeuges - Kombinationskraftwagen als

    Auszug aus BFH, 17.03.1989 - III R 97/85
    Dieser Ausschluß hat seinen Grund darin, daß Personenkraftfahrzeuge im allgemeinen nicht ausschließlich betrieblich, sondern im Regelfall auch privat genutzt werden (BFH-Urteil vom 23. August 1966 I 134/64, BFHE 87, 198, BStBl III 1967, 66) und den FÄ die schnelle Bearbeitung der zahlreichen Investitionszulage-Anträge dadurch erleichtert werden soll, daß nicht in jedem Einzelfall der Umfang der privaten Nutzung ermittelt zu werden braucht (BFH-Urteil vom 24. Februar 1967 VI 336/64, BFHE 88, 535, BStBl III 1967, 454).

    Allerdings ist dabei nicht die mehr theoretische Möglichkeit der privaten Personenbeförderung entscheidend (eine solche ist in nahezu jedem Fahrzeug, selbst einem Lkw, möglich), sondern es ist in diesem Zusammenhang die Lebenserfahrung in Betracht zu ziehen (BFHE 87, 198, BStBl III 1967, 66).

  • BFH, 24.02.1967 - VI 336/64

    Investitionszulage für einen Kombiwagen

    Auszug aus BFH, 17.03.1989 - III R 97/85
    Dieser Ausschluß hat seinen Grund darin, daß Personenkraftfahrzeuge im allgemeinen nicht ausschließlich betrieblich, sondern im Regelfall auch privat genutzt werden (BFH-Urteil vom 23. August 1966 I 134/64, BFHE 87, 198, BStBl III 1967, 66) und den FÄ die schnelle Bearbeitung der zahlreichen Investitionszulage-Anträge dadurch erleichtert werden soll, daß nicht in jedem Einzelfall der Umfang der privaten Nutzung ermittelt zu werden braucht (BFH-Urteil vom 24. Februar 1967 VI 336/64, BFHE 88, 535, BStBl III 1967, 454).
  • BFH, 16.07.1993 - III R 59/92

    Bei Gewährung einer Investitionszulage für ein Kraftfahrzeug ist die Eintragung

    Danach sei unter einem PKW ein Fahrzeug zu verstehen, das objektiv nach Bauart und Einrichtung dazu geeignet und bestimmt sei, auch bei Privatfahrten Personen zu befördern (BFH-Urteile vom 1. Juli 1977 III R 98/75, BFHE 123, 272, BStBl II 1977, 864, und vom 17. März 1989 III R 97/85, BFH/NV 1990, 731).

    Es sei vielmehr in diesem Zusammenhang die Lebenserfahrung in Betracht zu ziehen (Senatsurteil in BFH/NV 1990, 731; so inzwischen auch FG Berlin, Urteil vom 27. Mai 1992 II 379/91, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1992, 762, und FG Leipzig, Urteil vom 3. September 1992 2 K 2/92, EFG 1993, 54).

    Dieser besteht darin, daß PKW im allgemeinen nicht ausschließlich betrieblich, sondern regelmäßig auch privat genutzt werden, und den FÄ die zügige Bearbeitung der Investitionszulageanträge dadurch erleichtert werden soll, daß nicht in jedem Fall der Umfang der privaten Nutzung ermittelt zu werden braucht (BFH/NV 1990, 731).

  • BFH, 11.11.1999 - III R 22/98

    Investitionszulage für umgebauten VW-Bus

    Der erkennende Senat hat indes zu § 19 Abs. 2 Satz 2 des Berlinförderungsgesetzes (BerlinFG) sowie zu § 2 Satz 1 Nr. 4 der Investitionszulagenverordnung (InvZV) die Auffassung vertreten, daß ein Kfz grundsätzlich dann als PKW im Sinne dieser Vorschriften anzusehen sei, wenn es objektiv nach Bauart und Einrichtung dazu geeignet und bestimmt ist, auch bei Privatfahrten Personen zu befördern (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Juli 1977 III R 98/75, BFHE 123, 272, BStBl II 1977, 864; vom 17. März 1989 III R 97/85, BFH/NV 1990, 731; vom 22. Februar 1991 III R 11/90, BFH/NV 1991, 838; vom 16. Juli 1993 III R 59/92, BFHE 172, 566, BStBl II 1994, 304).

    Nur wenn die Wiederherstellung des früheren Zustandes mit einem nicht unbeträchtlichen Aufwand an Arbeit und Kosten verbunden sei, könne die Möglichkeit einer privaten Nutzung praktisch ausgeschlossen werden (Senatsurteil in BFH/NV 1990, 731).

    Durch diese auf Dauer angelegte Umgestaltung hat der VW-Bus seine ursprünglich vorhandene Eignung als PKW verloren (vgl. Senatsentscheidung in BFH/NV 1990, 731).

  • FG Thüringen, 25.04.1996 - I 96/96

    Auslegung eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides;

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  • FG Brandenburg, 23.01.1996 - 3 K 429/95

    Anspruch auf Investitionszulage für ein Kombi-Fahrzeug; Eigenschaft eines

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  • BFH, 16.07.1993 - III R 61/92

    Nochmals: Abgrenzung eines Pkw gegenüber einem Lkw

    Es sei vielmehr in diesem Zusammenhang die Lebenserfahrung in Betracht zu ziehen (Senatsurteil in BFH/NV 1990, 731; so inzwischen auch FG Leipzig, Urteil vom 3. September 1992 2 K 2/92, EFG 1993, 54).

    Dieser besteht darin, daß Pkw im allgemeinen nicht ausschließlich betrieblich, sondern regelmäßig auch privat genutzt werden, und den FÄ die zügige Bearbeitung der Investitionszulageanträge dadurch erleichtert werden soll, daß nicht in jedem Fall der Umfang der privaten Nutzung ermittelt zu werden braucht (BFH/NV 1990, 731).

  • BFH, 22.02.1991 - III R 11/90

    Gewährung einer erhöhten Investitionszulage für die Anschaffung eines Fahrzeugs

    Der im BerlinFG nicht näher umschriebene Begriff des Pkw wird in Anlehnung an die in § 10 Abs. 2 des bis einschließlich 1978 gültigen Kraftfahrzeugsteuergesetzes (BStBl I 1972, 551) verwendete Terminologie dahingehend ausgelegt, daß Pkw solche Fahrzeuge sind, die objektiv nach Bauart und Einrichtung dazu geeignet und bestimmt sind, auch bei Privatfahrten Personen zu befördern (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 17. März 1989 III R 97/85, BFH/NV 1990, 731 und vom 1. Juli 1977 III R 98/75, BFHE 123, 272, BStBl II 1977, 864 m. w. N.).

    Nur wenn die Wiederherstellung des früheren Zustandes mit einem nicht unbeträchtlichen Aufwand an Arbeit und Kosten verbunden ist, kann nach der Lebenserfahrung die Möglichkeit einer privaten Nutzung wieder zur Personenbeförderung praktisch ausgeschlossen werden (BFH in BFH/NV 1990, 731).

  • BFH, 24.02.2000 - III R 104/96

    Erhöhte Investitionszulage nach InvZulG 1993

    Außerdem entspricht es ständiger Rechtsprechung des Senats, dass Investitionszulagenanträge schnell zu bearbeiten sind und daher im Allgemeinen keine umfangreichen Ermittlungen dulden (s. z.B. auch aus der Zeit vor Inkrafttreten des § 5 Abs. 2 InvZulG 1993 das Urteil vom 17. März 1989 III R 97/85, BFH/NV 1990, 731).
  • FG Thüringen, 05.03.1998 - I 267/96

    Antrag auf Gewährung einer Investitionszulage für einen Volkswagen - Bus

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  • BFH, 09.12.1999 - III B 16/99

    InvZul; KapG, an denen ehemalige DDR-Bürger beteiligt sind

    Außerdem entspricht es ständiger Rechtsprechung des Senats, dass Investitionszulagenanträge schnell zu bearbeiten sind und daher im Allgemeinen keine umfangreichen Ermittlungen dulden (s. z.B. auch aus der Zeit vor In-Kraft-Treten des § 5 Abs. 2 InvZulG 1993 das Urteil vom 17. März 1989 III R 97/85, BFH/NV 1990, 731).
  • FG Nürnberg, 12.11.1996 - VI 174/96
    Die Formulierung "objektiv nach Bauart und Einrichtung geeignet und bestimmt" findet sich in der höchstrichterlichen Rechtsprechung erstmals in den zum Begriff des Personenkraftwagens i. S. von § 21 Abs. 2 Satz 2 des Berlinhilfegesetzes -;BHG-; ergangenen BFH-Urteil vom 23. August 1966 I 134/64 (BFHE 87, 198, BStBl III 1967, 66), in der Folge in dem zum Begriff des Personenkraftfahrzeugs gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Berlinförderungsgesetzes -;BerlinFG-; ergangenen BFH-Urteilen vom 1. Juli 1977 III R 98/75 (BFHE 123, 272, BStBl II 1977, 864 [BFH 01.07.1977 - III R 98/75] ), vom 17. März 1989 III R 97/85 (BFH/NV 1990, 731) und vom 22. Februar 1991 III R 11/90 (BFH/NV 1991, 838), dem "Wohnmobil"- Urteil vom 22. Juni 1983 II R 64/82 (BFHE 138, 493, BStBl II 1983, 747 [BFH 22.06.1983 - II R 64/82] ) und schließlich den zwei bereits genannten BFH-Urteilen vom 16. Juli 1993 (BFHE 172, 566, [BFH 16.07.1993 - III R 59/92] BStBl II 1994, 304 [BFH 16.07.1993 - III R 59/92] ; BFH/NV 1994, 412) zum Begriff des Personenkraftwagens i. S. von § 2 Satz 1 Nr. 4 InvZV.
  • BFH, 23.10.2002 - III R 7/01

    InvZul; Abgrenzung Pkw-Lkw

  • FG Nürnberg, 12.11.1996 - VI 188/96
  • FG Thüringen, 12.12.2000 - IV 802/00

    Investitionszulage für Mercedes-Benz 212 D Sprinter

  • FG Nürnberg, 17.07.1995 - VI 83/94
  • FG Thüringen, 11.02.1998 - III 267/97

    Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer Investitionszulage; Anforderungen

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